Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Angebote und Auftragsbestätigungen sind freibleibend und basieren auf nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen.
    Durch Auftragserteilung gelten meine Geschäftsbedingungen als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die ich nicht ausdrücklich schriftlich anerkenne, sind für mich unverbindlich, auch wenn ich Ihnen nicht ausdrücklich widerspreche.
  2. Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit vorausgesetzt. Sie ist Geschäftsgrundlage. Umstände, die uns nach Vertragsabschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Käufers ernsthaft in Frage stellen lassen, berechtigen uns, angenommene Aufträge zu stornieren.
  3. Die Preise beruhen auf Euro – Basis. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  4. Die technische Beratung und Empfehlung unserer Mitarbeiter ist ein Kundendienst und von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
  5. Alle Verträge werden mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich abgeschlossen. Wird dieser Bestätigung nicht innerhalb von 24 Stunden widersprochen, so wird der Vertrag nach Angabe unserer Auftragsbestätigung geschlossen. Änderungen in der Spezifikation können nur berücksichtigt werden, wenn die Ware noch nicht zur Fertigung vorbereitet ist.
  6. Lieferzeit: Eine vereinbarte Lieferzeit ist nur annähernd. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen. Wird die Lieferzeit nicht von uns eingehalten, so ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Höhere Gewalt sowie unvorhergesehene Lieferverzögerungen wie Transport- oder Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Behinderungen durch behördliche Anordnungen und ähnliche Umstände, berechtigen zur Aufschiebung des Liefertermins ohne Schadensersatzpflicht. Wird die Ausführung des Vertrages über längere Zeit behindert, aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir berechtigt, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tage mit 2 % Skonto oder 14 Tage rein netto, sofern nicht anders vereinbart. Zahlungsfristen gelten ab Rechnungsdatum. Bei Teillieferungen gilt jede Lieferung als ein Vertrag für sich und ist laut Angabe zu begleichen. Nach Ablauf des Zieles befindet sich der Käufer, soweit dieser Kaufmann ist, in Zahlungsverzug. Von da ab sind wir berechtigt, Zinsen in voller Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszins der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die Zahlungen des Käufers tilgen die Schulden in der Reihenfolge ihrer Entstehung. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Ebenso sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug jede weitere Lieferung abzulehnen.Gegenansprüche können nicht aufgerechnet werden. Mängelrügen schieben die Zahlungsverpflichtung nicht auf. Wechsel können nicht angenommen werden und bei Zahlung mit Scheck, gilt die Zahlung erst nach der Einlösung als erfolgt.
  8. Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
    Verpfändung und Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware ist ausgeschlossen. Von etwaigen Pfändungen Dritter hat der Käufer mir sofort Mitteilung zu machen.
    Will der Käufer die Waren vor ihrer völligen Bezahlung weiterveräußern, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises alle aus einer etwaigen Weiterveräußerung der Ware ihm zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit dinglicher Wirkung an uns ab. Er muss Pfändungen oder jede andere Beeinträchtigung meines Eigentums sofort anzeigen. Der Eigentumsvorbehalt hat auch dann noch Gültigkeit, wenn nach erfolgtem Kontoabschluss eine Saldoanerkennung stattgefunden hat. Falls der Käufer die Ware auf Kredit weiterliefert, ist er verpflichtet, sich ebenfalls das Eigentumsrecht vorzubehalten.
    Ein Eigentumserwerb des Käufers gemäß § 950 BGB im Falle der Be- oder Verarbeitung unserer Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Die verarbeitete Ware dient in voller Höhe zur Sicherung unserer wie vor genannten Forderung. Soweit Waren anderer Zulieferer mitverarbeitet werden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache in der Höhe die quotenmäßig dem Wert unserer verarbeiteten Ware entspricht.
    Wir sind berechtigt, beim Käufer Feststellungen zur Wahrung unserer Rechte vorzunehmen. Wir sind berechtigt, in diesem Falle die Ware wieder an uns zu nehmen und auf Kosten des Käufers zurückzuholen.
    Der Käufer trägt die Gefahr für die gelieferte Ware. Er ist verpflichtet, die Ware sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust, Diebstahl, Feuer pp. zu versichern. Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens an uns ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware.
    Der Käufer trägt sämtliche Kosten einer gerichtlichen und vorgerichtlichen Intervention.
  9. Die Versendung erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung stets für Rechnung und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch mit der Übergabe des Kaufgegenstandes an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen der Ware unseres Lagers, ebenso wenn dem Käufer die Ware als versandfertig gemeldet, von diesem jedoch nicht abgerufen wird.
    Die Ware lagert vom Verkaufstage an für Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Verkäufer bzw. Lagerhalter ist zur Versicherung der Ware nicht verpflichtet.
    Den Versandweg und die Verpackung wählen wir, sofern keine besondere Vorschrift gegeben wird, im Interesse des Abnehmers aus.
    Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
    Bei Lieferung außerhalb des Bundesgebietes, trägt der Käufer das Risiko etwaiger Patentverletzungen der in seinem Staat gültigen Patentgesetze.
  10. Der Käufer hat Beschädigungen oder Fehlmengen sofort bei Anlieferung der Ware auf dem Lieferschein zu vermerken und sich vom Frachtführer quittieren zu lassen. Nichtquittierte Beschädigungen oder Fehlmengen, auch bei Annahme unter Vorbehalt, werden vom Verkäufer bzw. Versicherungen nicht anerkannt. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung anzunehmen und ordnungsgemäß ohne Kostenberechnung aufzubewahren.
  11. Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Verarbeitung oder Weiter-Verkauf schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel geltend gemacht werden. Sie hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingung. Der Käufer ist vor der Be- und Verarbeitung der gelieferten Ware verpflichtet, sie auf ihre Eignung für seinen Verwendungszweck zu prüfen.
    Die Beanstandungen bleiben unberücksichtigt, wenn die Be- und Verarbeitung bereits begonnen wurde und es nicht sichergestellt ist, ob eine Nachprüfung ohne Einwände erstellt werden kann. Dies gilt ebenso für unsachgemäße Behandlung der gelieferten Ware.
    Bei begründeter Mängelrüge behalten wir kostenlose Ersatzlieferung oder einen angemessenen Preisnachlass vor.
    Sämtliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    Auch sind weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz oder Kostenersatz oder dergleichen mehr, ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer hat die Ware bis zu meiner Entscheidung kostenlos für uns ordnungsgemäß aufzubewahren.
    Wird die Ware vor Versand vom Käufer besichtigt und nicht beanstandet, so ist jegliche spätere Beanstandung, insbesondere hinsichtlich Qualität. Abmessung, Beschaffenheit usw., ausgeschlossen. Bei Weiterverkäufen nach Muster oder dergleichen sind Beanstandungen hinsichtlich Menge oder Qualität ausgeschlossen.
  12. Dem Händler und seinem Endkunden steht die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Mangelfall nur zu, wenn beide ihren Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen sind.
    Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns als Hersteller offensichtliche Mängel eingehend und detailliert binnen 8 Tagen ab Empfang der Ware ausschließlich schriftlich unter Angabe der Projekt-Nr. evtl. Lieferschein- und / oder Rechnungsnummer anzuzeigen. Eine Anzeige hat gegenüber uns als Hersteller und nicht Dritten gegenüber zu erfolgen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung ebenfalls schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Durch Verhandlungen über vom Kunden behauptete Mängel verzichtet der Hersteller nicht auf den Einwand, die Mängelrüge sei nicht rechtzeitig erhoben.
    Wir die Ware nicht geprüft bzw. nicht rechtzeitig und vollständig gerügt, gilt die Ware nach § 377 HGB als genehmigt. Dieses betrifft nicht nur den Mangel der Ware an sich, sondern auch den Anspruch auf Erstattung von mangelbedingten Aus- und Einbaukosten, Mehrkosten für Material, Fahrten und Zeitaufwand. Ebenso werden beim Einbau erkennbarer mangelhafter Ware (auch bei Lieferverzögerungen, Termindruck Fertigstellung der Projekte usw.) die Kosten für den Ausbau und Einbau von uns abgelehnt.
    Die Stellungnahmen betreffs Ersatzlieferungen und Kostenübernahmen durch uns, bedürfen grundsätzlich der Schriftform – mündliche Absprachen sind nicht als verbindlich zu betrachten und hinfällig.
  13. Kleine Maßabweichungen sind zu tolerieren, sofern sie keinen maßgeblichen Einfluss auf die Verarbeitung haben. Mehr- oder Mindermengen bis zu 15 % der bestellten Menge können nicht beanstandet werden. Leisten werden in fallenden Längen zwischen einem bis vier Meter gefertigt, sofern keine anderen Angaben vorliegen. Der Kurzanteil beträgt in etwa 10%.
  14. Erfüllungsort ist ausschließlich Einsdorf.
    Ist der Käufer Kaufmann, gilt der Gerichtstand Sangerhausen bzw. Halle/Saale auch für Streitigkeiten aus Scheck- und Wechselsachen.
  15. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die jeweilige gesetzliche Regelung, sofern vorhanden.